Das Nußband
, [
543-544] des -es, plur. die -bänder,
bey den Schlössern, ein Thürband, dessen beyde Theile vermittelst einer Nuß an
einander gefüget sind, d. i. welches in der Mitte zwey Gewinde und zwey heraus
stehende walzenförmige Stücke hat; dergleichen Bänder z. B. an den Klapptischen
befindlich sind.
S. Nuß 2, 1.