* Nothhaft
, [
529-530] -er, -este, adj. et adv.
welches im Hochdeutschen unter die veralteten Wörter gehöret. Ehedem bedeutete
es, 1) Noth leidend, sich in Noth befindend. Ich nothafte bin, Notker, der auch
das Hauptwort Nothaft für Wiederwärtigkeit, Noth, gebraucht. Im Tatian ist
nothaft gebunden, gefangen. 2) In einer dringenden Noth gegründet, und folglich
rechtmäßig; in welchem Verstande noch in den Gerichten einiger Gegenden eine
nothhafte Entschuldigung eine rechtmäßige Entschuldigung ist, wo auch die
Nothhaft, und im Plural die Nothhaften, solche Nothfälle sind, welche eine
rechtmäßige Entschuldigung gewähren, Ehehaften,
S. dieses Wort.