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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Notherbe | | Der Nothfall

Die Notherbschaft

, [529-530] plur. die -en, derjenige Theil der Erbschaft, welchen, man den Seinigen zu hinterlassen gezwungen ist; daher in einigen Gegenden, z. B. zu Nürnberg, in Hamburg, und in dem Culmischen Rechte, der Pflichttheil unter dem Nahmen der Notherbschaft bekannt ist. In einigen Gegenden heißt sie die Nothgebührniß.
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