Nothdringen
, [
527-528] verb. irreg. act. (
S. Dringen,) welches nur in den Oberdeutschen
Kanzelleyen für zwingen üblich ist. Ich bin dazu genothdrungen worden. Auch
durch unwiderstehliche sittliche Bewegungsgründe zwingen. Sich zu etwas
genothdrungen sehen. Wo denn auch das Mittelwort nothdringend und das Beywort
nothdringlich vorkommen.