Nimmermehr
, [
509-510] adv. temp. schlechterdings zu
keiner Zeit, in der ersten Bedeutung des vorigen Nebenwortes, und nur von einer
künftigen Zeit. Der Gerechte wird nimmermehr umgestoßen, Sprichw. 10, 30. Liebe
höret nimmermehr auf, 1 Cor. 13, 8. Bedenke das Ende, so wirst du nimmermehr
übels thun, Sir. 7, 40. Das soll nimmermehr wieder geschehen. Nun, und
nimmermehr, eine Verstärkung des nimmermehr. Nein, nun und nimmermehr soll das
geschehen. Nimmermehr wird das geschehen. So kommen wir nimmermehr zu Stande.
Zuweilen wird es auch figürlich als eine starke Verneinung gebraucht. Das will
ich nimmermehr hoffen. Sie werden doch ihre Braut nimmermehr bey einem fremden
Menschen alleine lassen? Weiße. Das hätte ich nimmermehr gedacht. Bey dem
Stryker nimmermere.