Der Nießbrauch
, [
507-508] des -es, plur. inus. Der
Gebrauch des Genießes einer Sache, d. i. ihres Ertrages oder Nutzens;
Osusfructus, die Nutznießung, der Genuß, bey Oberdeutschen Schriftstellern auch
der Genießbrauch, die Nießbarkeit, die Nießung, die Abnutzung, die
Fruchtnießung. Den Nießbrauch von etwas haben, den Ertrag davon genießen, im
Oberd. auch bey Nutz und Gewähr sitzen; im Gegensatze des Eigenthumes. Im
Oberd. hat man auch das Bey- und Nebenwort nießbarlich, der Nießbarkeit, d. i.
dem Nießbrauche gemäß, in demselben gegründet. Ein Gut nießbarlich besitzen,
den Nießbrauch desselben haben. Bey dem Kero ist Nutziuuachar derjenige,
welcher den Nießbrauch hat, Usufructuarius. Das Zeitwort nießbrauchen und
Hauptwort Nießbraucher kommen selten vor, ob sie gleich eingeführet zu werden
verdienten.