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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Niederwerfen

, [501-502] verb. irreg. act. ( S. Werfen,) zu Boden werfen. Jemanden niederwerfen. In den Oberdeutschen Gerichten bedeutet es auch figürlich, in Verhaft nehmen. Einen Verbrecher gefänglich niederwerfen. Daher die Niederwerfung.
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