Niedermachen
, [
497-498] verb. reg. act. machen, daß
etwas niederwärts gerichtet werde. So sagt man im gemeinen Leben, den Vorhang
niedermachen, für niederlassen, die Krämpe am Hute, die Klappe eines Tisches u.
s. f. niedermachen, niederlassen. Ingleichen figürlich, jemanden niedermachen,
ihn niederhauen, oder niederstechen; doch nur von Menschen und mit dem
Nebenbegriffe der Geschwindigkeit. Der Kaiser befahl die Gefangenen
niederzumachen. Von Straßenräubern niedergemacht werden. So auch das
Niedermachen.