Die Niederfolge
, [
493-494] plur. inus. in einigen
Gegenden, die Verbindlichkeit der Unterthanen und Vasallen, dem Lebens- und
Grundherren in niedern, d. i. geringen Fällen, zu folgen, im Gegensatze der
hohen Folge oder Heeresfolge; da denn zur Niederfolge die Verbindlichkeit,
Verbrecher zu verfolgen und aufzusuchen, die Jagdfolge, Lehensfolge, Hoffolge
u. s. f. gehören.