Niederbrennen
, [
491-492] verb. irreg. (
S. Brennen,) welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1)
Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, verbrennen und dadurch der
horizontalen Fläche gleich werden. Das Haus ist ganz niedergebrannt, bis auf
den Grund abgebrannt. Das Holz im Ofen ist noch nicht niedergebrannt. 2) Als
ein Activum, wo es billig regelmäßig abgewandelt werden sollte, durch ein
solches Verbrennen zerstören. Die Feinde haben die Stadt, das Dorf
niedergebrannt, oder niedergebrennet. [
493-494]