Nichtig
, [
485-486] -er, -ste, adj. et adv.
Welches von dem veralteten Hauptworte Nicht (
S. 2. Nicht) abstammet und nur noch in einigen Fällen
üblich ist. 1) Keine Kraft, keine Gültigkeit habend. Ein nichtiges Versprechen,
ein ungültiges. Eine nichtige Entschuldigung. Das sind nichtige Ausflüchte.
Etwas null und nichtig machen, völlig unkräftig. Dein Vorsatz mußte nichtig
seyn, Opitz Ps. 118, 6. 2) Keinen Werth, keine Realität habend, eitel. Nichtige
Anschläge. Ein nichtiges Geschwätz. Ein Holz muß ja ein nichtiger Gottesdienst
seyn, Jerem. 10, 8. Unsere Väter haben falsche und nichtige Götter gehabt, Kav.
16, 19. Noch gaffeten unsere Augen auf die nichtige Hülfe, Klagel. 4, 17.
Ich aber will in nichtigen Versuchen Nicht solcher Männer
theure Leben wagen, Schleg.
3) Keine Dauer habend, vergänglich. Der nichtige Leib, Phil.
3, 21. Ach wie nichtig, ach wie flüchtig u. s. f.