- Ner
, [
467-468] eine Ableitungssylbe,
vermittelst welcher Hauptwörter männlichen Geschlechtes von andern Wörtern
gebildet werden. 1) Von Zeitwörtern, eine Person männlichen Geschlechtes zu
bezeichnen, welche die Handlung des Zeitwortes verrichtet; von welcher Art doch
die wenigsten sind. Klempener, von klampen, klämpen, und vielleicht noch andere
mehr. 2) Von Nennwör- tern, besonders von Hauptwörtern, eine Person männlichen
Geschlechtes anzudeuten, deren vornehmster Gegenstand das Hauptwort ist, wo
aber die Art und Weise ihrer Verbindung oder Beschäftigung mit demselben bloß
durch die Gewohnheit und den Gebrauch bestimmt wird. Der Beständner, der etwas
in Bestand oder Pacht hat, der Pachter; der Bündner, in der Schweiz, der
Theilhaber an einem Bunde, der Mitverbundene, Bundesgenoß; der Büttner, welcher
Butten verfertiget; der Clausener, der in einer Clause lebt; der Falkner, der
mit Falken umzugehen weiß; der Glöckner, der die Glocken zu läuten hat; der
Kellner, der die Aufsicht über den Keller hat; der Kistner, der Kisten
verfertiget; der Mauthner, Zöllner, der Einnehmer der Mauth oder des Zolles;
der Meßner, der das Meßgeräth in seiner Verwahrung hat; der Kirchner, in
ähnlichem Verstande; Pförtner, der die Aufsicht über die Pforte hat; Pfründner,
der eine Pfründe im Besitze hat; Schuldner, im Gegensatze des Gläubigers;
Söldner, der um Gold dienet; Wöchner, der Wochenweise arbeitet u. s. f.
Diejenigen Wörter gehören nicht hierher, wo das Hauptwort schon ein n hat, an
welches die Ableitungssylbe -er angehänget worden, wie Gärtner von Garten.
Gegener von gegen, Hafener von Hafen u. s. f. Manche der oben angeführten
Wörter können freylich wohl dem Plural auf -en gebildet seyn, da denn auch nur
die Sylbe -er angehänget worden; allein in den meisten ist doch die Sylbe -ner
unläugbar. Sie kommt mit der Sylbe -er sehr genau überein, und es kann seyn,
daß sie auch vermittelst des euphonischen vorgesetzten n aus derselben gebildet
worden. [
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