Neiden
, [
461-462] verb. reg. act. welches die
vierte Endung der Person erfordert; jemanden neiden, über dessen Vorzüge und
Wohlstand ein anhaltendes Mißvergnügen empfinden. Die Philister neideten Isaac,
1 Mos. 26, 14. Ich will dich darum, oder deßwegen nicht neiden. Der jetzt uns
neiden kann, Opitz. Wenn ihn Fürsten neiden, Haged. Im Hochdeutschen ist es,
etwa die dichterische Schreibart ausgenommen, größten Theils veraltet, indem
das verstärkte dafür üblicher ist. So auch das Neiden. Diu nide ein ander darum
niht, heißt es schon bey der Winsbeckinn, und Ich nide niman der si hat,
Reinmar der Alte.