1. Der Neffe
, [
455-456] des -n, plur. die -e, ein
vorzüglich im Oberdeutschen übliches Wort, einen Enkel, d. i. des Sohnes oder
der Tochter Sohn, ingleichen des Bruders oder der Schwester Sohn zu bezeichnen.
Daß du mir, noch meinen Kindern, noch meinen Neffen keine Untreue erzeigen
wollest. 1. Mos. 21, 23. Israel Abdon hatte vierzig Söhne und dreyßig Neffen,
Richt. 12, 14. Er wird keine Kinder haben, und keine Neffen unter seinem Volk,
Hiob 18, 19; wo Michaelis das Wort Enkel, in der ersten Stelle aber das Wort
Nachkommen hat. Die geistlichen Churfürsten bekommen heut zu Tage von dem
Kaiser den Titel Neffe, dagegen die weltlichen Oheim heißen. Ehedem wurden
beyde Ausdrücke ohne Unterschied von geist- und weltlichen Churfürsten
gebraucht. Anm. Schon im 9ten Jahrhundert in der Fränkischen Mundart Neuu, bey
dem Stryker Neve, im Nieders.. Neve, im Holländ. Neef, Neve, im Angels. Nefa,
im Engl. Nephew, im Franz. Neveu, im Alban. Nip, und sogar im Lappländ. Naep;
alle in der heutigen Deutschen Bedeutung, dagegen in Ungarn der Schwager Nap
genannt wird. Die Übereinstimmung mit dem Latein Nepos, ein Enkel, ist
unläugbar, woraus aber noch keine Abstammung, wohl aber ein gemeinschaftlicher
Ursprung von einem ältern Stamme folget, welcher vielleicht unser nahe ist.
Beym Hornegk heißt ein jeder Blutsfreund Nef, Neve, New. In den alten
Englischen Gesetzen ist Nief, Naif Neif, ein Leibeigener, welches aber aus dem
mittlern Latein. Nativus, welches in eben dieser Bedeutung vorkommt, zusammen
gezogen zu seyn scheinet. In der Hollsteinischen Landgerichtsordnung sind
Neffninger gewisse Feld- oder Ackerrichter, wo Frisch die erste Sylbe für eine
Zusammenziehung von Nachbar hält. Übrigens lautet das weibliche Geschlecht von
diesem Worte Nichte, und im Oberd. auch Niftel,
S. das erstere. [
457-458]