Das Nebengut
, [
453-454] des -es, plur. die -güter, ein
von dem Hauptgute abhängiges, demselben nach und untergeordnetes Gut. (
S. Hauptgut.) In den Rechten werden zuweilen auch die
zugebrachten Güter, Jura paraphernalia, Nebengüter genannt, und alsdann den
Erbgütern entgegen gesetzt.