Das Hauptgut
Das Hauptgut,
[
1013-1014] des -es, plur. die -güter, das
vornehmste, wichtigste Gut unter mehrern. Besonders in folgenden Fällen. 1) Ein
Land- oder Bauergut, auf welchem der Eigenthümer wohnet; zum Unterschiede von
einem Nebengute, welches in das Hauptgut eingebauet, d. i. von dem Hauptgute
aus gebauet und bestritten wird. In weiterer Bedeutung ist ein Hauptgut ein
wichtiges, ansehnliches Land- oder Bauergut. 2) Im Oberdeutschen wird auch das
Capital das Hauptgut genannt.
Ein böser Schuldner stielt dir Hauptgut und Gewinn, Opitz.
S. Hauptgeld.