Das Nahrungsgeld
, [
425-426] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, in einigen Ländern, eine Art von Abgabe, welche nicht
von den Grundstücken, sondern von der Nahrung, d. i. dem Gewerbe gegeben, und
daher auch Gewerbegeld, Gewerbesteuer, Nahrungssteuer genannt wird.
S. Gewerbegeld.