Das Gewerbegeld
Das Gewerbegeld,
[
659-660] des -es, plur. von mehrern
Stimmen dieser Art, die -er. 1) Überhaupt dasjenige Geld, welches man von
seinem Gewerbe an die Obrigkeit entrichtet; Nahrungsgeld, Gewerbeschoß,
Gewerbesteuer. 2) In engerer Bedeutung, an einigen Orten, dasjenige Geld,
welches die Handwerker auf den Dörfer an die Gerichtsherrschaft geben, wofür
sie gegen die Handwerker in den benachbarten Städten geschützet werden;
Nahrungsgeld, in engerer Bedeutung.