Der Nach-Trag
, [
399-400] des -es, plur. die -träger,
dasjenige, was nachgetragen wird. So wird der Nachschuß, d. i. Geld, welches
man nach schon bezahlter Hauptsumme zu einer und eben derselben Sache
nachschießet, oft ein Nachtrag genannt. Bey Schriften ist es zuweilen ein
Supplement, etwas, was zur Erläuterung oder nähern Bestimmung des vorher
gehenden noch nachgehohlet wird.