Nacharten
, [
363-364] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort seyn erfordert, nach jemanden arten, d. i. ihm an Art, an natürlicher
Beschaffenheit ähnlich seyn oder werden: mit der dritten Endung der Person. Der
Sohn ist seinem Vater nicht nachgeartet. Im gemeinen Leben, besonders
Niedersachsens, nachschlachten. Daher die Nachartung.