Nacharten, [363-364] verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn erfordert, nach jemanden arten, d. i. ihm an Art, an natürlicher Beschaffenheit ähnlich seyn oder werden: mit der dritten Endung der Person. Der Sohn ist seinem Vater nicht nachgeartet. Im gemeinen Leben, besonders Niedersachsens, nachschlachten. Daher die Nachartung. | |