Nachthun
, [
395-396] verb. irreg. act. (
S. Thun,) welches die dritte Endung der Person und die
vierte der Sache erfordert, eben dieselbe Handlung verrichten, welche ein
anderer vorher verrichtet hat, und zwar weil er verrichtet hat, eines andern
Handlung zum Muster der seinigen nehmen. Etwas nachthun. Einem etwas nachthun.
Ärmere wollen es den Reichen in der Kleiderpracht immer nachthun. Das thue ich
dir nicht nach. Es ist im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart am
üblichsten, dagegen in der anständigen nachfolgen, nachahmen u. s. f. dafür
gebraucht werden. Von nachmachen unterscheidet sich dieses Zeitwort zur Genüge,
obgleich oft beyde für einander gesetzt werden können, so fern Handlung und
Wirkung für einander stehen. Z. B. das mache ich dir nicht nach, oder das thue
ich dir nach.
S. Thun.