Die Nachsicht
, [
387-388] plur. car. das Abstractum des
Activi nachsehen, in dessen ersten Bedeutung, die Unterlassung der Forderung
eines Rechtes und der Ahndung einer unerlaubten Handlung, um des andern Besten
willen, und in engerer Bedeutung, die Fertigkeit dieses Gemüthsstandes.
Nachsicht gegen jemanden haben, beweisen. Ich habe nun schon zu viele Nachsicht
bewiesen. Nachsicht ist keine Bezahlung, d. i. sie befreyet den Schuldner nicht
von der hernach geforderten Bezahlung, gibt ihm kein Recht. Ein Fehler des
Herzens erhalte nie Nachsicht und Vergebung, bis man die Kinder nicht das
Häßliche desselben hat fühlen lassen, Gell. Nie sey die Kränklichkeit des
Kindes eine Ursache zur Nachsicht gegen seine bösen Neigungen, ebend. In den
übrigen Bedeutungen des Zeitwortes ist es zwar hin und wieder im gemeinen Leben
üblich. Z. B. die Nachsicht haben, das Nachsehen; die Nachsicht einer Rechnung,
die Untersuchung derselben; Vorsicht ist besser als Nachsicht u. s. f. Allein
in der guten Schreibart werden sie sich wohl nicht leicht vertheidigen lassen;
wenigstens ist in vielen Fällen die Zweydeutigkeit unvermeidlich.