Nachsetzen
, [
387-388] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Activum. 1) Der Zeit nach, wo man es
in verschiedenen Fällen gebraucht, wo eine Sache nach einer andern gesetzt oder
gestellet wird. Nachgesetzte (folgende) Worte beweisen, daß u. s. f. Unter
nachgesetzten Bedingungen, hier nachfolgenden. Im Hüttenbaue, besonders bey dem
Probiren, wird der Zusatz vermittelst des Nachsetzlöffels nachgesetzt, d. i.
eingetragen, eingesetzt. 2) Der Ordnung, und figürlich auch der Würde nach. Ein
nachgesetzter Erbe, welcher die Ermangelung oder bey Abgange des Haupterbens,
zur Erbschaft gelanget; Haeres substitutus, der Nacherbe. Jemanden einer Sache
nachsetzen, dieselbe ihm vorziehen, sie höher halten, als ihn. Alles andere
Gott nachsetzen, geringe gegen ihn schätzen. 2. Als ein Abstractum, mit dem
Hülfsworte haben. 1) Einem nachsetzen, hinter ihm her setzen, ihm in der
größten Eile folgen. 2) * Fortsetzen, verfolgen, im figürlichen Verstande; doch
nur im Oberdeutschen. Als er seiner Ansuchung ernstlich und eifrig nachsetzte,
Opitz. Er wollte nicht ablassen, seinem herzlichen Begehren nachzusetzen,
ebend. Daher die Nachsetzung in den Bedeutungen des Activi so wohl als in der
ersten des Neutrius.