Nachschicken
, [
383-384] verb. reg. act. hinter
jemanden her schicken; so wohl absolute, jemanden nachschicken, eine andere
Person hinter ihm darein schicken, als auch mit der vierten Endung der Sache,
einem etwas nachschicken. Ich will es auf der Post nachschicken. Daher die
Nachschickung.