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383-384] verb. reg. act. von richten,
dirigere. 1) Eine Sache, nachdem sie schon gerichtet worden, nochmahls richten.
Das Jagdzeug wird nachgerichtet, wenn man das an demselben völlig in Ordnung
bringt, was bey dem ersten Richten vergessen worden. 2) So fern nach hinter
bedeutet, werden auch die Tücher, Garne u. s. f. bey den Jägern nachgerichtet,
wenn sie hinter den Treibern aufgestellet werden. 3) Mit dem Leit- und
Schweißhunde auf einer Fährte nachsuchen. So auch die Nachrichtung.