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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Nachklage

, [375-376] plur. die -n, in den Rechten, diejenige Klage, welche nach ausgeklagter Sache der Beklagte bey eben demselben Gerichte gegen den Kläger anstellen, S. Gegenklage.
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