2. Münzen
, [
317-318] verb. reg. act. welches in der
vertraulichen Sprechart nur in einigen R. A. üblich ist. Es war nicht auf dich
gemünzt, du warst damit nicht gemeinet, es sollte dir nicht gelten. Bey der
ganzen Sache hatte er es auf ihre Schwester gemünzt, er hatte sie dabey zur
Absicht, zielete auf sie, in der weitesten Bedeutung dieser Ausdrücke. Darauf
war es nicht gemünzt. Es scheinet in diesen Ausdrücken nicht eine Figur des
vorigen zu seyn, sondern vielmehr zu meinen zu gehören, von welchem es
vermittelst der intensiven Endung -zen gebildet worden, münzen für meinzen.