1. * Der Mund
, [
309-310] des -es, plur. die Münder, ein
im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches sich nur noch in einigen Ableitungen
und Zusammensetzungen erhalten hat. Es bedeutete, 1. einen Mann, d. i. einen
Mann von Stärke und Vermögen, und in engerer Bedeutung einen Beystand, einen
Beschützer; bey den Longobarden Mundus und Mundoaldus, gleichsam Schutzwalter.
Wir haben es noch in dem zusammen gesetzten Vormund, so wie auch Mündel und
Mündig als Ableitungen davon übrig sind, (
S. diese Wörter.) Ehedessen bedeutete Mundherr einen
Schutzherren, Gönner, Patron, Mundbar, Mombar, Mundburt, Mommer, Mamburnus, so
wohl einen Schirmvogt, Advocatum, als auch den Schirm und Schutz selbst, und
die Schutzgerechtigkeit, Mundmann einen Clienten, Balmund einen schlechten
Vormund u. s. f. 2) Den Schutz, den Beystand selbst, ohne Plural, bey dem
Ottfried Munt, im Schwed. und Angels. gleichfalls Mund, wo auch mundan,
mundian, beschützen ist, im mittlern Lat. Mundium; eine gleichfalls veraltete
Bedeutung. Davon hatte man ehedem Mundgeld für Schutzgeld, ingleichen das Geld
für geleisteten Beystand, und andere ähnliche Zusammensetzungen mehr. Anm. Es
ist gewiß keine Figur des folgenden Wortes, wie die meisten Sprachforscher
glauben, sondern stammet mit Mann von dem alten ma, können, vermögen, her, von
welchem auch vermittelst eines andern Ableitungslautes unser mögen herkommt. (
S. Mündig und Munter.) Im Albanischen bedeutet munnt
noch jetzt ich kann. Viele eigenthümliche mit Mann zusammen gesetzte Personen
werden in den mittlern Zeiten auch mit Munt gefunden, wovon Frisch verschiedene
anführet. Z. B. Wieman und Wigmunt, Herman und Herimunt, Altmann und Altmunt u.
s. f. Übrigens siehe von diesem veralteten Worte und dessen Zusammensetzungen
Schilters und andere Glossarien. [
309-310]