Die Muhme
, [
303-304] plur. die -n, Diminut. das
Mühmchen, Oberd. Mühmlein. 1) Der Mutter oder des Vaters Schwester, welche auch
die Base genannt wird. Ingleichen eine Person weiblichen Geschlechtes, welche
mit einer andern Geschwisterkind ist, und in noch weiterm Verstande, eine jede
nahe Seitenverwandte weiblichen Geschlechtes; in welchem Verstande die
Deutschen Fürsten, andere fürstliche Personen weiblichen Geschlechtes ihre
Muhmen zu betiteln pflegen, da man denn in den Kanzelleyen auch das Beywort
freundmühmlich hat. 2) Eine Kinderwärterinn wird im gemeinen Leben, besonders
Obersachsens, gemeiniglich eine Muhme oder Kindermuhme genannt. So wie man, 3)
auf den Landgütern einiger Gegenden diejenige weibliche Person, welche die
Aufsicht über das Vieh hat, die Viehmuhme oder Muhme zu nennen pflegt, welche
an andern Orten die Viehmutter heißt. Anm. In der ersten Bedeutung lautet
dieses Wort in den Monseeischen Glossen Muoma, im 14ten Jahrhunderte im
Oberdeutschen Mümmey, bey den Schwäbischen Dichtern in der verkleinernden Form
Muemel, im Österreich. auch Maim, Mamb, im Nieders. Moje, Moie, Möne, Holländ.
Moei, Maeye. Es ist entweder mit Mama, Möme, Mutter, Eines Geschlechtes,
wenigstens in einigen Bedeutungen, welches dadurch wahrscheinlich wird, weil
der Mutter Schwester im Nieders. auch Medder, Meddersche genannt wird, welches
mit dem Latein. Matertera genau überein kommt; oder es stammet auch vermittelst
eines andern Ableitungslautes von Ma, Mage, ein Verwandter, mahen, mogen,
verbinden, her, so daß es eigentlich einen jeden Verwandten bedeutet, (
S. Gemahl und Mage.) Im Österreichischen bedeutet
Mühmling noch jetzt jeden Verwandten.