Die Morgengabe
, [
287-288] plur. die -n, dasjenige
Geschenk, welches der Ehemann den nächsten Morgen oder Tag nach der Vermählung
seiner neuen Gattinn zu machen pflegt, und welches jetzt nur noch unter dem
hohen Adel gebräuchlich ist, ehedem aber auch unter den Deutschen niedern
Standes üblich war, und als eine Vergeltung für die dem Gatten zugebrachte
Jungfrauschaft angesehen wird, obgleich auch Witwen solche bey ihrer Vermählung
zu bekommen pflegen. Daher das Zeitwort bemorgengaben, mit der Morgengabe
versehen. Das Wort ist alt, als der Gebrauch selbst, der sich in den ältesten
Zeiten Deutschlandes verlieret. Es lautet schon in dem Theilungsvertrage
zwischen Guntram, Childebert und Brünnhild von 587 Morganegiba, in den alten
Longobardischen Gesetzen Morgengap, Morgincap, im Angels. Morgengifa, im
Schwed. Morgongafva, im mittlern Lat. Marganegiba, Morgengaba, Morgangifa,
Morganaticum, Murganate, Murgitatio u. s. f. Bey den Cataloniern heißt dieses
Geschenk, dem Du Fresne zu Folge, Screix, im Valentia Greix, in Aragonien
Haereditamentum maritorum, oder Firma dotis, in Castilien Arrha, bey den ältern
Schweden Hindradagsgäf und Mundur. Die Morgengabe muß mit der Mitgabe oder dem
Brautschatze, dem Witthum, der Widerlage u. a. m. nicht verwechselt werden.