Der Mondenmonath
, [
271-272] des -es, plur. die -e, eben
daselbst, ein Monath, welcher allein durch den Lauf des Mondes bestimmt wird,
die Zeit von einem Neumonde bis zum andern, welche 29 Tage, 12 Stunden, 44
Minuten, 3 Sec. und 11 Tert, beträgt; zum Unterschiede von einem Sonnenmonathe.
S. Monath und Mond 2. 3).