Das Mondenjahr
, [
271-272] des -es, plur. die -e, in der
Zeitrechnung, ein allein nach dem Laufe des Mondes bestimmtes Jahr, ein Jahr,
welches aus zwölf oder dreyzehen Mondenmonathen bestehet, und wieder in das
astronomische und bürgerliche Mondenjahr getheilet wird. Jenes enthält entweder
354 Tage, 8 Stunden, 48 Minuten, 48 Sec. und 12 Tert. oder 383 Tage, 21
Stunden, 32 Minuten, 51 Sec. und 23 Tert. Dieses aber entweder 354 oder 384 und
385 Tage.