Die Monarchie
, [
265-266] (dreysylbig,) plur. die -n,
(viersylbig,) aus dem Griech. und Latein. Monarchia. 1) Diejenige
Regierungsform eines Reiches, nach welcher die oberste Gewalt nur einer
einzigen Person anvertrauet ist, zum Unterschiede von der Aristokratie und
Demokratie; ohne Plural. Schwed. Enwälde, Alleingewalt, im Angels. Anuuald.
Noch häufiger aber, 2) ein Reich, in welchem die oberste Gewalt einem einzigen
aufgetragen ist; zum Unterschiede von einer Republik. Eigentlich und im engsten
Verstande, wenn dieser einzige in deren Ausübung unumschränkt, d. i. auf eine
merkliche Art eingeschränkt ist; in welchem Verstande nur Frankreich, Spanien,
Dänemark, die Portugiesischen Staaten und noch einige andere Reiche Monarchien
sind. In weiterer Bedeutung aber werden auch solche Reiche, in welchen die von
einem einzigen bekleidete oberste Gewalt auf mancherley Art eingeschränket ist,
wie das ehemahlige Pohlen, vor kurzen noch Schweden, Großbritanien u. s. f.
Monarchien genannt.