Die Mitleidenheit
, [
237-238] plur. car. der Zustand, da
eine Person oder Sache mit andern gemeinschaftlich oder zugleich leidet; wo es
doch nur noch in zwey Fällen üblich ist. 1) Bey den Ärzten ist die
Mitleidenheit der Schmerz eines Theiles des Körpers, so fern derselbe in dem
Schmerzen eines andern Theiles gegründet ist, der Zustand, da ein Theil des
Leibes bey den Schmerzen eines andern Theiles gleichfalls leidet. 2) Der
Zustand, da jemand mit einem andern einerley bürgerliche Beschwerden träget.
Die Klöster mit zur Mitleidenheit ziehen, sie zu Entrichtung der bürgerlichen
Abgaben anhalten. Sich der schuldigen Mitleidenheit entziehen wollen, die
bürgerlichen Lasten nicht gleich wie andere tragen wollen. In welchem Verstande
auch zuweilen das Wort Mitleiden vorkommt. Im bürgerlichen Mitleiden seyn. Sich
dem Mitleiden entziehen wollen.