Der Mitgenoß
, [
237-238] des -ssen, plur. die -ssen,
Fämin. die Mitgenossinn, eine Person, welche mit einer andern etwas in
Gemeinschaft genießet, d. i. einerley Umstände und Beschaffenheit mit ihr hat;
ehedem nur der Genoß, die Genossinn, im gemeinen Leben ein Camerad, Compagnon.
Daß die Heiden Miterben seyn, und Mitgenossen seiner Verheißung, Ephes. 3, 6.
Darum seyd nicht ihre Mitgenossen, Kap. 5, 7. Was den Menschen im Dienste der
Natur über seine Mitgenossen erhebt, ist dieß u. s. f. Mitgenossen an der
Handlung. Mitgenossen der Bosheit.