Mißhällig
, [
223-224] -er, -ste, adj. et adv. 1) *
Eigentlich, einen verschiedenen, und in engerm Verstande einen unangenehmen
verschiedenen Hall, d. i. Ton, habend; im Gegensatze des einhällig. (
S. Miß 1. und 2.) In dieser Bedeutung ist es veraltet.
2) Figürlich; nicht das gehörige Verhältniß habend, übel stehend; eine nur bey
einigen Neuern übliche Bedeutung. Am gewöhnlichsten ist es, 3) im moralischen
Verstande, uneins, uneinig, verschiedene Meinungen und Absichten habend und
äußernd; im Gegensatze des einhällig. Da sie aber unter einander mißhellig
(mißhällig) waren, Apostelg. 28, 25. Anm. Das veraltete Zeitwort mißhällen
kommt in der dritten Bedeutung schon in den ältesten Zeiten vor; bey dem
Ottfried missihellen, bey den Schwäbischen Dichtern missehellen.
S. Einhällig und Gehellen.