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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Mißhagen | | Die Mißhälligkeit

Mißhällig

, [223-224] -er, -ste, adj. et adv. 1) * Eigentlich, einen verschiedenen, und in engerm Verstande einen unangenehmen verschiedenen Hall, d. i. Ton, habend; im Gegensatze des einhällig. ( S. Miß 1. und 2.) In dieser Bedeutung ist es veraltet. 2) Figürlich; nicht das gehörige Verhältniß habend, übel stehend; eine nur bey einigen Neuern übliche Bedeutung. Am gewöhnlichsten ist es, 3) im moralischen Verstande, uneins, uneinig, verschiedene Meinungen und Absichten habend und äußernd; im Gegensatze des einhällig. Da sie aber unter einander mißhellig (mißhällig) waren, Apostelg. 28, 25. Anm. Das veraltete Zeitwort mißhällen kommt in der dritten Bedeutung schon in den ältesten Zeiten vor; bey dem Ottfried missihellen, bey den Schwäbischen Dichtern missehellen. S. Einhällig und Gehellen.
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