Die Missethat
, [
221-222] plur. die -en. 1. * Eine That
oder Handlung, welche aus einem Versehen geschiehet, ein Versehen, Fehler; eine
veraltete Bedeutung, in welcher dieses Wort noch in dem Straßburgischen
Stadtrechte bey dem Schilter vorkommt. 2. * Eine der Billigkeit zuwider
laufende Handlung, eine unbillige That; eine veraltete Bedeutung. Lont si mir
mit Missetete, Herzog Johann von Brabant. 3. Eine den Gesetzen zuwider laufende
Handlung. 1) * Im weitesten Verstande; wo es gleichfalls veraltet ist, außer
daß in der biblischen Schreibart noch zuweilen alle Sünden oder wider das
göttliche Gesetz begangene Handlungen Missethaten genannt werden. 2) Im engsten
und gewöhnlichsten Verstande ist die Missethat ein grobes wider ein Gesetz
begangenes Verbrechen, welches mit einer harten Leibes- oder Lebensstrafe
geahndet wird. Anm. Bey dem Ulphilas Missadedi, bey dem Kero Missetat, bey dem
Ottfried Missidat, im Angels. und Engl. Misdeed. Miß hat in dieser
Zusammensetzung noch seine alte Form Misse behalten, in welcher es bey den
ältern Schriftstellern beständig vorkommt. (
S. Mißthun.) Ottfried gebraucht dafür auch Firhdat, und
einer der Schwäbischen Dichter Meintat.