Mißbrauchen
, [
221-222] verb. reg. act. Mittelw.
gemißbraucht, auf eine der Absicht, dem Endzwecke zuwider laufende Art
gebrauchen oder anwenden. 1) Eigentlich und überhaupt; wo es im Hochdeutschen
gemeiniglich die vierte Endung bekommt. Sein Ansehen zu Gewaltthätigkeiten,
sein Vermögen zur Üppigkeit mißbrauchen. Den Nahmen Gottes mißbrauchen. Im
Oberdeutschen und zuweilen auch in der höhern Schreibart der Hochdeutschen
pflegt man es, so wie das einfache brauchen, wohl mit der zweyten Endung zu
verbinden. Und die dieser Welt brauchen, daß die derselbigen nicht mißbrauchen,
1 Cor. 7, 31. Auf daß ich nicht meiner Freyheit mißbrauche am Evangelio, Kap.
9, 18. 2) In einigen engern Bedeutungen. Jemanden mißbrauchen, sich seine
Leichtgläubigkeit, Gutwilligkeit, seine Schwäche zu dessen Nachtheil zu Nutze
machen. Eine Person weiblichen Geschlechtes mißbrauchen, sich fleischlich mit
ihr vermischen, besonders, wenn solches mit einiger Gewaltthätigkeit verbunden
ist.
S. Miß 8. Anstatt des ungewöhnlichen Mißbrauchung ist
Mißbrauch üblich.