Der Milchzins
, [
209-210] des -es, plur. die -e. 1) Der
Zins von gepachteter oder verpachteter Milch. 2) In einigen Gegenden ist es die
Abgabe, welche fremde geschwächte Weibespersonen demjenigen Gerichtsherren, in
dessen Gerichte sie niederkommen wollen, entrichten müssen.