* Metzgen
, [
195-196] verb. reg. act. welches nur im
Oberdeutschen üblich ist, wo es schlachten bedeutet. Der Metzger hat heute
nicht gemetzget. Im Nieders. ist matsken in noch weiterer Bedeutung schneiden,
hauen, fetzen. Es ist aus metzigen zusammen gezogen, und vermittelst der
iterativen Endung -igen von 2. Metzen gebildet. Metzeln und metzigen bedeuten
einerley und sind nur in den Ableitungssylben unterschieden. (
S. -igen.) Hieraus erhellet zugleich, daß man dieses und
das folgende Wort richtiger mit einem g als mit einem ch schreibet.