Merklich
, [
183-184] -er, -ste, adj. et adv. in der
ersten figürlichen Bedeutung des Zeitwortes merken, was sich merken lässet, d.
i. dessen Daseyn man aus gewissen Kennzeichen schließen kann; im Gegensatze des
unmerklich. Ich konnte ihn nicht ansehen, wenn ich nicht merklich erröthen
wollte, so daß andere es gemerket hätten. Einem etwas auf eine sehr merkliche
Art zu verstehen geben. Einen merklichen Schaden, einen merklichen Nutzen von
etwas haben. Er hat sich merklich gebessert. Die Tage werden schon merklich
länger. Für merkwürdig ist es in der anständigen Schreibart der Hochdeutschen
veraltet, ungeachtet es im gemeinen Leben in dieser Bedeutung noch häufig ist.
Und verdorren den andern zum merklichen Exempel, Sir. 19, 3.