Menschlich
, [
179-180] -er, -ste, adj. et adv. von
dem Hauptworte Mensch. 1. In dessen weitesten Bedeutung, so fern es ein mit
einer vernünftigen Seele begabtes lebendiges Geschöpf bedeutet. 1) Einem
Menschen ähnlich. Eine menschliche Gestalt. Er siehet nicht menschlich aus. 2)
In des Menschen Natur gegründet, dem Menschen gehörig; ohne Comparation. Das
menschliche Geschlecht, alle Menschen als ein Ganzes betrachtet. Die
menschliche Natur Christi. Die menschliche Klugheit, menschliche Vernunft. Der
Gipfel der menschlichen Größe. Ich biethe aller menschlichen Gewalt Trotz. 2.
In engerer Bedeutung. 1) Mit dem Nebenbegriffe des eingeschränktem, der Gefahr
zu irren, zu sterben u. s. f. ausgesetzten Zustandes. Irren ist menschlich.
Wenn mir etwas Menschliches begegnen sollte, wenn ich irren sollte, und in
einem andern Verstande, wenn ich sterben sollte. Menschlich reden, faßlich,
begreiflich, so daß es dem größten Haufen der Menschen verständlich ist, Röm.
6, 19. (
S. Mensch 2. 1). 2) Mit dem Nebenbegriffe des
gesellschaftlichen Zustandes gesitteter Menschen, diesem Zustande gemäß, darin
gegründet; im Gegensatze des unmenschlich. Man ist menschlich, wenn man die
Pflichten der allgemeinen Geselligkeit nicht verletzet.
S. Mensch. 2. 1). [
181-182]