Der Maygassenzins
, [
129-130] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -e, eine in einigen Ämtern des Herzogthums Braunschweig
übliche Art des Rutscherzinses, welcher in 3 Mariengroschen und 2 Pf. bestehet,
und alle Jahre an dem Weihnachtsabend durch einen reitenden Bothen, bey Strafe
der Verdoppelung für jeden spätern Tag, in das Amt geliefert werden muß. Der
Ursprung der Benennung ist dunkel. Frisch leitet sie von dem Lat. magis ab,
gleichsam Magissenzins, da es denn, wenn diese Ableitung erweislich wäre, mit
Kutscherzins einerley bedeuten würde.