Martern
, [
87-88] verb. reg. act. Marter, d. i.
einen hohen Grad der Schmerzen verursachen, zunächst körperlicher Schmerzen,
hernach auch einen hohen Grad des Kummers, der Unruhe, der Furcht, der Sorgen.
Jemanden martern. In engerer Bedeutung, in den Gerichten, einen Inquisiten
martern, ihn mit der Tortur angreifen, ihn foltern, torquiren. In der weitesten
Bedeutung wird es von einem jeden hohen Grade der Mühe, Arbeit, Unruhe u. s. f.
gebraucht. Sich martern und quälen. Martere mich nicht mit deinen vielen
Fragen, mit deinem ungegründeten Verdachte u. s. f. Anm. Im Isidor martoran,
bey dem Ottfried martolon, im Nieders. marteln und maddeln, im mittlern Lat.
marturiare, für martyriare; ohne Zweifel aus dem Griech. -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image -
S. Märterer.