Der Märterer
, [
87-88] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Derjenige, welcher einen andern martert; in welchem Verstande es doch nur
zuweilen im gemeinen Leben vorkommt. 2) In gewöhnlicherer und leidentlicher
Bedeutung derjenige, welcher gemartert wird. Doch nur in engerm und mehr
eigentlichem Verstande, derjenige, welcher um des Bekenntnisses der
christlichen Religion willen hingerichtet, oder doch gemartert worden; ein
Blutzeuge. Stephanus war der erste Märterer der christlichen Kirche. In
weiterer Bedeutung, ein jeder, welcher um einer Wahrheit, oder guten Sachen,
oder doch für wahr und gut gehaltenen Sache willen unschuldig leidet. Zum
Märterer der Wahrheit werden. Fämin. die Märterinn, wo das eine er um des
Wohlklanges willen weggeworfen wird, wie auch in Zauberer, Wucherer, Plauderer,
Kämerer u. a. m. geschiehet.
S. -Er. Anm. Bey dem Ottfried Martyr und Marter, in dem
alten Gedichte auf den heil. Anno Martirer, im Nieders. Marteler. Aus dem Lat.
Martyr, und dieß aus dem Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe
Image - , ein Zeuge, und in engerer Bedeutung, ein Blutzeuge. Man schreibt
es, um die Ähnlichkeit mit dem Griechischen zu erhalten, auch Märtyrer. Allein,
da das y in Marter und martern schon in ein e übergegangen ist, so kann man es
auch hier entbehren; zumahl da die zweyte Sylbe in der Aussprache kurz ist, das
y aber im Deutschen alle Mahl eine lange Sylbe macht.