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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Marschall-Amt | | Der Marschalls-Stab

Das Marschalls-Gericht

, [85-86] des -es, plur. die -e, ein Gericht, in welchem ein Marschall den Vorsitz hat, über die seinem Gerichtszwange unterworfenen Personen. In Schlesien werden auch die adeligen Austräge oder Rittergerichte Marschalls-Gerichte genannt, weil der Marschall des Ritterstandes in denselben den Vorsitz hat.
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