Das Marschalls-Gericht
, [
85-86] des -es, plur. die -e, ein
Gericht, in welchem ein Marschall den Vorsitz hat, über die seinem
Gerichtszwange unterworfenen Personen. In Schlesien werden auch die adeligen
Austräge oder Rittergerichte Marschalls-Gerichte genannt, weil der Marschall
des Ritterstandes in denselben den Vorsitz hat.