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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Marschall | | Das Marschalls-Gericht

Das Marschall-Amt

, [85-86] des -es, plur. die -Ämter. 1) Das Amt, die sämmtlichen Obliegenheiten eines Marschalles in den vorigen Bedeutungen des vorigen Wortes. 2) Ein Collegium mehrerer Personen, in welchem ein Marschall den Vorsitz hat, so fern es solche Angelegenheiten besorget, welche des Marschalls Aufsicht anvertrauet sind. Daher das Hof-Marschall-, Erz-Marschall-Amt u. s. f.
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