Der Marktherr
, [
79-80] des -en, plur. die -en,
S. Marktamt. Auch einzelne Rathsherren, welchen die
Aufsicht über die an Markttagen zur Stadt gebrachten Lebensmittel aufgetragen
ist werden an manchen Orten Marktherren genannt. In Bremen heißen sie
Körherren.