Der Märker
, [
75-76] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Märkerinn, ein nur in einigen, besonders Niederdeutschen und
Rheinischen Gegenden übliches Wort, den Einwohner einer Mark, besonders einer
Holzmark, einen Theilhaber an einer Holzmark zu bezeichnen, der auch ein
Markgenoß genannt wird. Der Inmärker, ein wirklicher Theilhaber an einer Dorf-
oder Holzmark; zum Unterschiede von einem Ausmärker oder Fremden. Daher das
Märkerding oder Markergedinge, das Gericht über diese Märker in Sachen, welche
die Mark betreffen, welches in der Wetterau die Marke genannt wird, (
S. Markgericht.) Der Märkermeister, der Vorgesetzte der
Märker. Es stammet nicht von marken, sondern vermittelst der Ableitungssylbe
-er unmittelbar von Mark ab.
S. 3. Mark 2. 1).