Das Mantelkind
, [
67-68] des -es, plur. die -er, ein
größten Theils veraltetes Wort, ein vor der priesterlichen Einsegnung gezeugtes
uneheliches Kind zu bezeichnen, weil die Mutter selbiges ehedem bey der
nachmahligen Trauung unter ihren Mantel nehmen mußte, wenn es als ein echtes
und rechtmäßiges Kind angesehen werden sollte. Im Schwed. Skötsätubarn, so fern
es unter der Trauung auf dem Schooße des Vaters oder der Mutter saß.